Bei einem Umzug von und in die Schweiz sind zusätzliche Zoll- und Einreise-Bestimmungen zu beachten. Folgende Dokumente müssen für den Umzug vorliegen:
- Unterschriebene Inventarliste der Gegenstände und der Kartons mit Inhalte und Wertangaben
- Kopie vom Reisepass (aller mitumziehenden Personen)
- Neuen Mietvertrag Schweiz bzw. Deutschland
- Ab-/Anmeldung in beiden Länder (falls An-/Abmeldung nicht möglich, bitte vorläufige Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsbescheinigung bzw. Arbeitsvertrag einreichen)
- Bei Einfuhr in die Schweiz: ausgefülltes Formblatt 1844 (Download hier)
- Bei Einfuhr nach Deutschland: ausgefülltes Formblatt 0350 (Download hier)
Sollten die Unterlagen nicht vollständig sein, wird die jeweilige Zollbehörde Einfuhrzölle erheben. Die korrekte Vorbereitung der Zollunterlagen können wir für Sie übernehmen. Hierbfür stehen Ihnen unsere Berater zur Verfügung.



Günter Kreischer
Svetlana Krone